Urteil vom 26.03.2020
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EuGH-Urteil ermöglicht den Widerruf von Verbraucherkrediten.
Jetzt können auch Sie für Ihren alten Kredit von der aktuellen Niedrigzinsphase profitieren oder Vorfälligkeitsentschädigungen umgehen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit brandaktuellem Urteil vom 26. März 2020 die Rechte von Millionen Verbrauchern gestärkt. Etliche private Kreditverträge sind fehlerhaft. Das gilt sowohl für Immobiliendarlehen, Autofinanzierungen oder einfache Konsumkredite. Diese können nach der neuesten Entscheidung des EuGH widerrufen werden, weil die Verbraucher falsch belehrt worden sind. Tausende von Euros lassen sich so sparen.
Ich prüfe Ihre Darlehensverträge kostenfrei auf die Chance eines erfolgreichen Widerrufs und berate Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten und dem weiteren Vorgehen.

 
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