Reiserecht in Coronazeiten

Ihr Flug wurde gecancelt?
Und Sie erhalten Ihr Geld nicht zurück?


Tausende Flüge konnten aufgrund der Corona Krise nicht stattfinden und wurden annulliert. Die Fluggesellschaft bietet Ihnen lediglich einen Gutschein und hat Ihnen bis heute Ihre Flugkosten nicht oder nicht vollständig erstattet? 

Haben Sie Ihre Rückerstattung bereits bei der Fluggesellschaft angefordert und warten immer noch? Dann können Sie mich - auf Kosten der Fluggesellschaft - als Rechtsanwalt zur Verfolgung Ihrer Ansprüche einschalten.

Senden Sie mir Ihre Flugunterlagen sowie die bisherige Korrespondenz mit der Fluggesellschaft zu. Alles Weitere übernehme ich für Sie.

Pauschalreise abgesagt?
Und der Reiseveranstalter zahlt nicht?


Ihre Pauschalreise ist aufgrund der Corona Pandemie gecancelt worden und Ihr Reisepreis wird Ihnen nicht erstattet? Ihnen werden nur Gutscheine angeboten oder Sie werden mit fadenscheinigen Ausreden abgewimmelt?

Haben Sie Ihre Rückerstattung bereits beim Reiseveranstalter angefordert und warten seit mehr als 14 Tagen? Dann können Sie mich - auf Kosten der Fluggesellschaft - als Rechtsanwalt zur Verfolgung Ihrer Ansprüche einschalten.

Senden Sie mir Ihre Reiseunterlagen sowie die bisherige Korrespondenz mit dem Reiseveranstalter zu. Alles Weitere übernehme ich für Sie.

Sparen Sie viel Zeit und vor allem Ihre Nerven!   

Während Privatpersonen oft monatelang auf Ihre Rückerstattung warten müssen, reagieren Reise- und Flugveranstalter erfahrungsgemäß viel früher auf die Zahlungsaufforderung eines Rechtsanwaltes.

Kontaktieren Sie mich.